15 Minuten (nur Blockflöte):
Primarstufe: Fr.
325.--
(50% Gemeindesubvention schon abgezogen)
6. Primar- und
Oberstufe:
15 Minuten Gratis (nur Kantonssubvention)
Die Musiklehrperson für Blockflöte wird ev. auch Gruppen
zusammenstellen.
Bsp.: 2er Gruppe = 30 Minuten Unterricht (Elternbeitrag Fr.
325.-- pro Schüler)
Bsp.: 3er Gruppe = 45 Minuten Unterricht (Elternbeitrag Fr.
325.-- pro Schüler)
Diese Entscheidung liegt in der alleinigen Kompetenz der
Blockflötenlehrperson.
25 Minuten (alle Instrumente):
Primarstufe:
Fr. 540.--
(50% Gemeindesubvention schon
abgezogen)
6. Primar- und
Oberstufe: Fr. 435.--
(inkl. Kantonssubvention, kein Gemeindebeitrag)
Erwachsene: Fr. 1080.--
(keine Gemeindesubvention)
40 Minuten (alle Instrumente):
Primarstufe:
Fr. 864.--
(50% Gemeindesubvention schon
abgezogen)
6. Primar- und
Oberstufe: Fr.
1080.-- (inkl.
Kantonssubvention, kein Gemeindebeitrag)
Erwachsene: Fr. 1728.--
(keine Gemeindesubvention)
50 Minuten (alle Instrumente):
Primarstufe: Fr.
1080.--
(50% Gemeindesubvention schon
abgezogen)
6. Primar- und
Oberstufe: Fr.
1512.-- (inkl. Kantonssubvention,
kein Gemeindebeitrag)
Erwachsene: Fr. 2160.--
(keine Gemeindesubvention)
Erwachsene und Kindergarten erhalten keine Subvention/Gemeindebeitrag von der Gemeinde Schneisingen.
6. Primar-/Oberstufesubvention
Der Kanton Aargau (BKS) subventioniert nur eine
Drittelslektion pro Schüler/in (15 Minuten), die restliche
Unterrichtszeit wird durch die Eltern bezahlt.
Wer Unterricht in 2
Instrumenten hat / wünscht, bekommt nur bei einem die 6. Primar- / Oberstufesubvention des Kantons (BKS). Für das 2. Instrument wird das ordentliche
Primarstufe-Schulgeld erhoben.
Die Kantonssubvention bekommen alle 6.
Primar- und Oberstufen
Schüler/innen die, an einer öffentlichen
aargauischen Musikschule, Musikunterricht erhalten.
Es wird nur Musikunterricht subventioniert (Gemeinde Schneisingen Primarstufe), welcher an der Musikschule Schneisingen angeboten wird. Auswärtiger Musikunterricht oder Instrumente die nicht an der Musikschule Schneisingen unterrichtet werden, erhalten keine Subvention für den Musikunterricht.
Lehrlinge und Kantonsschüler, die in Schneisingen wohnhaft sind,
erhalten von der Gemeinde Schneisingen bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr die gleiche Subvention
wie die Primarschüler. Tarif entspricht der Primarstufe.
© 2024 Musikschule Schneisingen