Allgemeine Informationen

Ablauf beim Anmelden
Nach der Anmeldung (per Anmeldeformular der Musikschule Schneisingen - siehe unter Formulare / Download) zum Musikschulunterricht, wird sich die Musiklehrperson direkt bei Ihnen melden. Wenn irgend etwas nicht möglich ist, oder sonst was nicht klar ist, so werden Sie von uns kontaktiert oder informiert. Wenn Sie bis nach den Sommerferien (Ende der 1. Schulwoche) oder Sportferien (Ende der 1. Schulwoche), nichts von Seiten der Musikschule / Musiklehrperson gehört haben, dann melden Sie sich bitte.

Warum werde ich erst dann kontaktiert?:  
Die Musikschule geniesst in der Schule, sowie in den Räumen der Gemeinde Gastrecht, daher haben diese beiden Institutionen Vorrecht bei der Raumvergabe. Auch werden die Schulstundenpläne erst nach den Sommerferien ausgeteilt, oder sind erst in der letzten Ferienwoche fertiggestellt, oder es gibt noch kurzfristige Änderungen.
Auch gehen einige Schüler auswärts in die Schule (Oberstufe), da müssen die Fahrzeiten der
öffentl. Verkehrsmittel, etc., mit berücksichtigt werden.

Schulstart / Unterrichtsbeginn
Der Musikschulunterricht startet für das 
  1. Semester immer nach den Sommerferien und für das 
2. Semester immer nach den Sport/Winterferien.
Wie jedes Jahr ist die 1. Schulwoche nach den Sommerferien Stundenplan-Einteilungswoche für die
Musiklehrer/innen für die Einteilung reserviert. Diese setzen sich spätestens in dieser Woche mit den
Schülern/Eltern in Verbindung für die Einteilung des Musikunterrichts (Stundenplan). 
Daher, findet der 1. offizielle Unterricht jeweils erst in der 2. Schulwoche statt
(oder nach Information der Musiklehrperson)

Abmelden
Bei Schulaustritt (Übertritt in die Kantonsschule, Lehre) müssen Sie Ihr Kind vom Musikschulunterricht an der Musikschule Schneisingen abmelden, wenn Sie den Unterricht nicht mehr wünschen. Dies geschieht nicht automatisch, weil die Gemeinde Schneisingen auch Lehrlinge und Kantonsschüler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr subventioniert (Schulgeld entspricht der Primarschule).
Abmeldetermin ist: 30. April und 30. November (zu spät eingereichte Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden - aus welchen Gründen auch immer). (siehe Abmeldeformular unter Formulare / Download)

Oberstufesubvention 
Der Kanton Aargau (BKS) subventioniert ab der 6. Primarklasse und Oberstufe 1.-3., SuS die an einer öffentlichen, aargauischen Musikschule Unterricht erhalten. Pro SuS eine Drittelslektion (15 Min.). Daher, wer Unterricht in 2 Instrumenten hat / wünscht, bekommt nur bei einem Instrument die Oberstufesubvention des Kantons.
Für das 2. Instrument wird das ordentliche Primarstufe-Schulgeld erhoben.
Durch die Subvention von Seiten des BKS (Kt. Aargau) ergibt sich automatisch das tiefere Schulgeld für den Musikschulunterricht (ist schon in Abzug gebracht, siehe Tarife/Schulgeld).

Musikschulrechnung
Die Musikschulrechnung erhalten Sie immer für das laufende Unterrichtssemester. Bitte bezahlen Sie diese Termingerecht. Wenn etwas unklar ist oder uns ein Fehler in der Rechnungsstellung unterlaufen sein sollte,
so  bitten wir Sie, sich beim Musikschulleiter zu melden (Kontakt).
Das Inkasso der Musikschulrechnung (so wie der Versand und Zahlungseingang) wird von der Finanzverwaltung Schneisingen vollzogen.

Es wird nur Musikunterricht subventioniert, welcher an der Musikschule Schneisingen angeboten wird. Auswärtiger Musikunterricht oder Instrumente die nicht an der Musikschule Schneisingen unterrichtet werden, erhalten keine Subvention für den Musikunterricht (siehe Musikschulreglement). 

Ausgefallene Lektionen
Durch die Lehrperson ausgefallenen Lektionen werden entweder vor- oder nachgeholt (ausgenommen Krankheit,
Unfall, etc.). Ausgefallene Lektionen durch SuS, durch gesetzl. Feiertage, oder durch schulische
Aktivitäten (Schulreise, Exkursionen, Sporttag, etc.) werden nicht vor- oder nachgeholt. Auch nicht Rückerstattet.