Ablauf beim Anmelden
Nach der Anmeldung (per
Anmeldeformular der
Musikschule Schneisingen - siehe unter Formulare / Download) zum Musikschulunterricht,
wird sich die Musiklehrperson direkt bei Ihnen melden. Wenn irgend etwas nicht möglich ist, oder sonst was
nicht klar ist, so werden Sie von uns kontaktiert oder
informiert. Wenn Sie bis nach den Sommerferien (Ende der 1.
Schulwoche) oder Sportferien (Ende der 1. Schulwoche), nichts
von Seiten der Musikschule / Musiklehrperson gehört haben, dann
melden Sie sich bitte.
Warum werde ich erst dann kontaktiert?:
Die
Musikschule geniesst in der Schule, sowie in den Räumen der
Gemeinde Gastrecht, daher haben diese beiden Institutionen
Vorrecht bei der Raumvergabe. Auch werden die Schulstundenpläne
erst nach den Sommerferien ausgeteilt, oder sind erst in der
letzten Ferienwoche fertiggestellt,
oder es gibt noch kurzfristige Änderungen.
Auch gehen einige
Schüler auswärts in die Schule (Oberstufe), da müssen die
Fahrzeiten der
öffentl. Verkehrsmittel, etc., mit berücksichtigt
werden.
Schulstart / Unterrichtsbeginn
Der Musikschulunterricht startet für das
1. Semester immer nach
den Sommerferien und für das
2. Semester immer nach den
Sport/Winterferien.
Wie jedes Jahr ist die 1. Schulwoche nach den Sommerferien
Stundenplan-Einteilungswoche für die
Musiklehrer/innen für die
Einteilung reserviert. Diese setzen sich spätestens in dieser Woche mit den
Schülern/Eltern in
Verbindung für die Einteilung des Musikunterrichts (Stundenplan).
Daher, findet
der 1. offizielle Unterricht jeweils erst in der 2. Schulwoche statt
(oder nach
Information der Musiklehrperson)
Abmelden
Bei Schulaustritt (Übertritt in die Kantonsschule, Lehre) müssen
Sie Ihr Kind vom Musikschulunterricht an der Musikschule Schneisingen
abmelden, wenn Sie den Unterricht nicht mehr wünschen. Dies
geschieht nicht automatisch, weil die Gemeinde Schneisingen auch
Lehrlinge und Kantonsschüler
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
subventioniert (Schulgeld
entspricht der Primarschule).
Abmeldetermin ist: 30. April und 30. November (zu spät
eingereichte Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt
werden - aus welchen Gründen auch immer). (siehe Abmeldeformular unter Formulare / Download)
Oberstufesubvention
Der Kanton Aargau (BKS) subventioniert
ab der 6. Primarklasse und Oberstufe 1.-3., SuS die an einer öffentlichen, aargauischen
Musikschule Unterricht erhalten. Pro SuS eine Drittelslektion
(15 Min.). Daher, wer
Unterricht in 2
Instrumenten hat / wünscht, bekommt nur bei einem Instrument die Oberstufesubvention des Kantons.
Für das 2. Instrument wird das ordentliche
Primarstufe-Schulgeld erhoben.
Durch die Subvention von Seiten des BKS (Kt. Aargau) ergibt
sich automatisch das tiefere Schulgeld für den
Musikschulunterricht (ist schon in Abzug gebracht, siehe
Tarife/Schulgeld).
Musikschulrechnung
Die Musikschulrechnung erhalten Sie immer für das laufende
Unterrichtssemester. Bitte bezahlen Sie diese Termingerecht. Wenn etwas unklar ist oder uns
ein Fehler in der Rechnungsstellung unterlaufen sein sollte,
so bitten wir Sie, sich beim Musikschulleiter zu melden (Kontakt).
Das Inkasso der Musikschulrechnung (so wie der Versand und
Zahlungseingang) wird von der Finanzverwaltung Schneisingen
vollzogen.
Es wird nur Musikunterricht subventioniert,
welcher an der Musikschule Schneisingen angeboten wird.
Auswärtiger Musikunterricht oder Instrumente die nicht an der
Musikschule Schneisingen unterrichtet werden, erhalten keine
Subvention für den Musikunterricht (siehe Musikschulreglement).
Ausgefallene Lektionen
Durch
die Lehrperson
ausgefallenen Lektionen
werden entweder vor- oder nachgeholt (ausgenommen
Krankheit,
Unfall, etc.). Ausgefallene Lektionen
durch SuS, durch gesetzl. Feiertage, oder durch
schulische
Aktivitäten (Schulreise, Exkursionen, Sporttag, etc.)
werden nicht vor- oder nachgeholt. Auch nicht Rückerstattet.
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